BVfK-Wochenendticker 4. März 2017

  aktuell - anspruchsvoll - authentisch

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

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Mit Spannung erwartet: BVfK-mobile-de-Spitzentreffen in Berlin unter stürmischen Vorzeichen.

 

- Wir brauchen keine Autohändler-Gewerkschaft!

 

- Das Kfz-Internet ist nach wie vor eine Spielwiese von Schummlern und Täuschern.

 

- Leads sind doch das Gold der Internet-Vermarktung! Wann kapieren die Autohändler das endlich?

 

- Die Interessen seriöser Unternehmer und die von anspruchsvoll-realistischen Verbrauchern sind nahezu deckungsgleich.

 

Aktuelles zu den Preisbewertungen von Autoscout24: „Guter Preis“ und „Top Preis“

 

STRATEGIE-DISKUSSION um Dieselverbot

Panikmache gegen Wunschdenken?

 

Unabhängigkeitserklärung Teil 8:

Youtube - Sehen und gesehen werden

 

Diskriminierend: Die "Wohnwagenhändler" des BVfK vom Schotterplatz ...

 

Hyundai-Garantie-Ausgrenzung ohne Bedeutung?

BVfK-Juristen zeigen Koreanern Rote Karte

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: 

BVfK-Vertragsformulare erklärt.

   Heute Gebrauchtwagen-AGB 4.Teil: 

     IX. Unfallfreiheit

     X. Verbrauchs- und Emissionswerte

     XI. Abnahmetermin

 

Jetzt anmelden zum 10. Deutschen Autorechtstag

vom 16. - 17. März 2017

>>> www.deutscher-autorechtstag.de <<<

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

"Wir brauchen keine Autohändler-Gewerkschaft!" ...  so klingt es mir noch in den Ohren, als ich bepackt mit einer langen Beschwerdeliste und dem vernichtenden Ergebnis der Mitgliederbefragung zu den neuen Servicepaketen und bereits häufig kritisierten Händlerbewertungen am Airport Berlin-Tegel von einem schwarzen mobile-de-Mercedes mit verdunkelten Scheiben abgeholt werde.

Ich hatte mir eine zur Farbe des Gastgeber-Logos passende Krawatte umgebunden, um so die durch die bereits im Vorfeld übermittelten Umfrageergebnisse wohl weniger entspannte Stimmung ein wenig aufzuhellen.

Das gegenseitige Bemühen um Entspannung war zielführend und so folgten vier intensive Stunden mit durchschnittlich sechs, teilweise wechselnden Gesprächspartnern, die man als sachlich, konstruktiv und äußerst spannend beschreiben dürfte.

Bei fast allen Fragen gilt es, den Blick auf die Gesamtbetrachtung zu richten:

Die Interessen seriöser Unternehmer und die von anspruchsvoll-realistischen Verbrauchern sind nahezu deckungsgleich.

Wenn es einer Internetplattform nicht gelingt, Händlerbewertungen ohne massiven Protest zu konzipieren, dann muss es umfangreichen Korrekturbedarf geben, denn der Protest seriöser Händler ist nicht etwa der Versuch, sich einer kritischen Betrachtung zu entziehen - das Gegenteil ist der Fall:

Diese Händler möchten, dass ihre Vorzüge ins rechte Licht gerückt werden, damit sich ihr Bemühen um zufriedene Kunden auch lohnt.

Das Kfz-Internet ist nach wie vor eine Spielwiese von Schummlern und Täuschern.  

Mobile-de hat dieses Problem zwar grundsätzlich erkannt und arbeitet mit einer vielköpfigen Mannschaft am entsprechenden Qualitätsmanagement, gleichwohl scheint dies nicht immer zielführend zu sein.

Die Ursachen sind vielfältig. Da gibt es juristische Leitplanken, die nicht immer hilfreich sind. Es geht nicht darum, sie zu ignorieren, sondern innerhalb dieses Korridors die richtige Positionierung zu finden. Hierzu bedarf es einer möglichst realistischen Wahrnehmung derer, die sich auf dem virtuellen Marktplatz begegnen.

Was bieten die Händler und was erwarten deren Kunden?

Wie gesagt: eigentlich müsste die Schnittmenge dieser Aspekte sehr groß sein, wenn man jede Frage dem unterordnen würde, was letztendlich bei allem Tun und Handeln herauskommen soll:

Zufriedenheit auf beiden Seiten nach Abschluss eines Kaufvertrages und Auslieferung des Fahrzeugs.

Bei dieser Art der Betrachtung stellt man fest: Ob, und mit welcher Geschwindigkeit ein Händler auf eine Kundenanfrage per E-Mail antwortet, hat nichts damit zu tun, ob dabei am Ende auch ein zufriedener Autokäufer steht. Im Gegenteil: zeitraubende und nervtötende Anfragen lenken oft von den wesentlichen Aufgaben eines Autohändlers ab – und damit wird eine der Ursachen des Dilemmas deutlich:

„Leads sind doch das Gold der Internet-Vermarktung! Wann kapieren die Autohändler das endlich?“

Das ist richtig und falsch zugleich, beziehungsweise hängt von der Konzeption eines jeden einzelnen Autohändlers ab. Ein Unternehmen, wie mobile-de wird nämlich u.a. im Zusammenhang mit den erzeugten Leads bewertet und genau hier klafft die Schere auseinander.

An der Stelle sei an an die Unabhängigkeitserklärung Teil 6 von Andreas Baierle ( Schauen Sie sich diesen Newsletter in Ihrem Browser an. ) vergangener Woche erinnert, der bereits festgestellt hat, dass weniger Leads bei Autoscout 24 nicht unbedingt zu weniger Verkäufen führen.

Sie merken, verehrte BVfK-Mitglieder, wir geraten sehr tief in die Details, wenn über diese Sitzung vollständig berichtet werden würde. Darauf soll nicht verzichtet werden, jedoch ist es notwendig, einzelne Themenbereiche getrennt zu behandeln. Daher möchte ich Sie diesbezüglich auf die kommenden Wochen vertrösten.

Diese Zeit werden wir weiterhin damit verbringen, die Unabhängigkeitserklärung umfangreich weiter zu entwickeln. Auch über diese BVfK-Strategie wurde in Berlin gesprochen und deutlich gemacht, dass wir dies auch als Maßnahme gegen die ständig steigenden Preise verstehen, welche zudem einer regelmäßigen kartellrechtlichen Prüfung durch die BVfK-Juristen unterliegen.

Während diese nach Gründen für den Missbrauch einer monopolähnlichen Situation im Kfz- Internet in Deutschland suchen, möchte BVfK-DIGITAL dazu beitragen, dass es möglichst viele Gründe gibt, die dagegen sprechen, denn das ist der einzige Ausweg!

Sein Sie daher gespannt, was Ihnen unser Team in den nächsten Monaten an konkreten Anwendungen zur Verfügung stellen wird und lassen sich auch hier übezeugen, wie sehr Ihr BVfK-Team immer von einem großen Auftrag geleitet wird:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an vorstand@bvfk.de

Mit Spannung erwartet: Spitzentreffen in Berlin unter stürmischen Vorzeichen.

Torsten Wesche, Leiter Händlervertrieb; Kristina Holstein, Senior Product Manager Trust and Safety; Andrea Fuhrken, Head of Customer Support; Ansgar Klein, BVfK (v.l.n.r.)

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Aktuelles zu den Preisbewertungen von Autoscout24: „Guter Preis“ und „Top Preis“

Der BVfK hat Anregungen und Kritik an Autoscout übermittelt und um Stellungnahme gebeten. Diese steht derzeit noch aus. Lediglich war zu erfahren, dass die Funktion auch abgeschaltet werden könne. Wir bleiben dran!

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STRATEGIE-DISKUSSION um Dieselverbot

Panikmache gegen Wunschdenken?

Der BVfK war in den vergangenen Wochen gefragter Interviewpartner zu den Folgen der Diesel-Fahrverbote, die möglicherweise allen deutschen Großstädten drohen.

Dabei schrieben die Medien teilweise nur das, was ihnen die auflagenerhöhende Dramatik lieferte und es stellt sich die Frage, was welcher Interessengruppe dient?

Da die Intention des BVfK darin besteht, auf die möglicherweise dramatischen Folgen einseitiger Interessenpolitik hinzuweisen, befürchtet man bei der vom VDA, VDIK und ZDK gemeinsam getragenen DAT einen nur durch künstliche Aufregung erzeugten Preisverfall und hofft auf einen schonenden Wandel.

Dies führte zu einer öffentlich geführten Diskussion zwischen BVfK und DAT – zu finden über diese Links:

>>> Fahrverbote für Dieselautos: Freie Händler erwarten Preisverfall

>>> Fahrverbot und Restwerte: DAT warnt vor Panikmache

Hierzu haben wir der DAT geschrieben:

„… Der BVfK teilt die Meinung der DAT nicht nur im Wesentlichen, sondern hat dies auch in Interviews ähnlich kommuniziert. Offensichtlich scheint es jedoch nachvollziehbarer Wunsch politischer Kreise zu sein, einen Durchmarsch des Autofeindes DUH zu verhindern, der sich gerade besonders gegen den Diesel richtet. Es gilt also m.E. wachzurütteln und dabei zwischen größerem und kleinerem Übel abzuwägen. 

Im Übrigen sollte es Ihnen hoffentlich nicht verborgen geblieben sein, dass wir uns durchaus der Linie Ihres Hauses hins. stabiler Diesel-Restwerte angeschlossen haben und dabei die Kommunikation unserer Wahrnehmung der Mitverantwortung für stabile Marktverhältnisse untergeordnet haben…“ 

Die Antwort der DAT an den BVfK:

„…herzlichen Dank für die Nachricht. Es hatte sich bei der Art der Berichterstattung in den Medien eine Art Lagerbildung zwischen Wertverfallsaussagen und Versachlichungsbestrebungen entwickelt, und die Medien nehmen gegensätzliche Pole natürlich dankbar auf.

Leider bewegen sich viele Diskussionen derzeit auf dem Gebiet der Spekulation - ganz vorne dran die BILD-Zeitung. Andere Medien springen auf und berichten undifferenziert über Feinstaub, NOx und Verbrauch. Umso wichtiger scheint es mir, dass wir von Seiten der DAT darauf Wert legen, stets Fakten als Basis von Aussagen heranzuziehen. Daher freue ich mich über Ihre Nachricht am heutigen Abend sehr und wünsche uns allen, dass wir bald mehr Klarheit und auch wieder mehr Ruhe im Markt bekommen…“

Was meinen die BVfK-Mitglieder? Feedback gerne an vorstand@bvfk.de

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Bild links: Marcel Manthey, Koordination BVfK-DIGITAL

 

 

Unabhängigkeits-erklärung Teil 8:

Youtube - Sehen und gesehen werden

Youtube bietet Ihnen nicht nur den Vorteil mit Ihrem Video oder Imagefilm ein Portal höchster Bekanntheit nutzen zu können, man profitiert auch noch gleichzeitig vom Top-Ranking der Seite.

Mit Ihren Videos können Sie auch immer direkt zu Ihrer Seite verlinken, was also mehr Traffic bedeutet. Geben Sie Ihren Videos kurze, zum Inhalt des Films passende und gern gesuchte Stichworte, sogenannte Tags. Dann findet man Sie und Ihren Film besser.

Aber machen Sie nicht irgendein Video, sondern achten Sie auf eine gute Qualität und vor allem auf gute und aussagekräftige Inhalte.

Stellen Sie Ihre Kernkompetenzen kurz und einprägsam heraus. Zeigen Sie Gesicht, wenngleich auch bei Ihrer Kundenzielgruppe das Auto im Vordergrund stehen mag, ein freundlicher und kompetenter Mensch prägt sich ebenfalls gut ein und vielleicht erkennen Sie Ihre Kunden sogar wieder und sprechen Sie auf Ihren Film an.

Tipp: Über Ihren BVfK, können Sie zum Beispiel mit unserem Kooperationspartner Spectrafilm, ein professionelles Imagevideo für Ihr Unternehmen realisieren.

In der nächsten Unabhängigkeitserklärung dann mehr zu Google & Co.

Viel Erfolg im Netz.

Ihr Marcel Manthey

Bei Fragen kontaktieren Sie mich gern: m.manthey@bvfk.de

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Diskriminierend: Die "Wohnwagenhändler" des BVfK

Ausschnitte aus der Antragsschrift des ABS-Autoportals gg. den BVfK vom 21.02.2017:

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Hyundai-Garantie-Ausgrenzung ohne Bedeutung?

BVfK-Juristen zeigen Koreanern Rote Karte

 

Auszüge aus dem Schreiben des BVfK-Vorstands an

das Head of Legal & Compliance Hyundai Motor Europe GmbH vom 3. März 2017:

„…uns ist ein Schreiben Ihres Hauses zur Kenntnis gelangt, wonach Hyundai beabsichtigt, seine Herstellergarantien mit Wirkung ab dem 01. März 2017 zu ändern. Danach soll die Herstellergarantie von fünf Jahren ohne Kilometerbegrenzung im EWR und in der Schweiz nur noch für solche Fahrzeuge gelten, die ursprünglich von einem autorisierten Vertragshändler an einen Endkunden verkauft wurden. …

...Wir halten dieses Vorgehen für rechtlich sehr bedenklich. Ihr Haus beruft sich darauf, dass man das selektive Vertriebssystem schützen will. Es stellt sich jedoch nach Erkenntnissen des BVfK so dar, dass Hyundai dieses selektive Vertriebssystem zumindest in den letzten Jahren nicht mehr ernstlich verfolgt…

...Der BVfK hat den Eindruck, dass im  System Ihres Unternehmens seit mehreren Jahren willkürlich Abweichungen zugelassen werden. Das selektive Vertriebssystem dürfte daher inzwischen insgesamt nicht mehr zulässig sein. … Deshalb wäre auch eine Einschränkung der Garantie insoweit unzulässig und kartellrechtlich bedenklich…

... Auch unter verbraucherrechtlichen Gesichtspunkten kommt die Prüfung der BVfK-Juristen zu dem Ergebnis, dass die von Hyundai zum 1. März 2017 eingeführten Garantiebeschränkungen nicht zulässig sind …

...Daher möchten wir Sie hiermit um Stellungnahme bitten sowie zur Überprüfung und Korrektur der Vorgehensweise auffordern…“

 

Soweit die Zitate aus dem gestrigen Schreiben an Hyundai. Der BVfK geht davon aus, dass Hyundai seine Pläne in Folge der rechtlich detaillierten Ausführungen der BVfK-Juristen korrigieren wird. Sollte es wider Erwarten zu keiner allgemeingültigen einvernehmlichen Lösung kommen, können betroffene BVfK-Mitglieder ihre Unterlagen zur Einzelfallbearbeitung wie gewohnt an die BVfK-Rechtsabteilung übermitteln:      rechtsabteilung@bvfk.de

Nutzen Sie auch hier gerne zur Beschleunigung der Bearbeitung das ONLINE-Tool:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

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Höchste Qualität aus erster Hand. Die BVfK-Juristen mit den Autorechtspäpsten.

Bild links:Dr. Kurt Reinking; Anna Orlowski; Dr. Christoph Eggert; Moritz Groß; Stefan Obert (v.r.n.l.)

 

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung: BVfK-Vertragsformulare erklärt.

Heute Gebrauchtwagen-AGB 4.Teil: 

IX. Unfallfreiheit

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass Autos nicht automatisch unfallfrei sind, zumal dann, wenn nach Richtermeinung jede kleine Beule zum Unfall wird. Hintergrund dieser Überlegung ist die Auffassung des BGH, dass jede Beule als Unfall einzustufen ist, und der private Käufer darüber hinaus generell von Unfallfreiheit ausgehen darf, sofern nicht auf das Gegenteil hingewiesen wird. So läuft man schnell Gefahr, dass ein Fahrzeug, bei dem lediglich ein Parkschaden beseitigt wurde, bereits als Unfallfahrzeug gilt. Daher findet sich im BVfK-Vertragsformular der Hinweis, dass Unfallfreiheit nur dann vorliegt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Wir finden hier eine Situation vor, die deutlich macht, dass Verbraucherschutz dazu führen kann, dass am Ende eine Zusicherung nicht mehr gegeben werden kann, auf die der Käufer doch eigentlich großen Wert legt. Der BVfK wehrt sich gegen die lebensfremde Auslegung des Unfallbegriffs durch den BGH und vertritt daher eine eigene Definition des Unfallbegriffs: Leichtere Beschädigungen, die unter Umständen zu einer geringfügigen Wertminderung von nicht mehr als fünf Prozent des Fahrzeugwerts oder maximal 500,- € geführt haben, machen ein Fahrzeug per se nicht zu einem Unfallfahrzeug. Dies soll jedoch nicht für Schäden gelten, für deren Beseitigung Schweiß- oder Richtarbeiten erforderlich waren. Das entspricht auch dem, wie der Begriff beim Verbraucher verstanden wird, zumindest dann, wenn er als Verkäufer auftritt.

X. Verbrauchs- und Emissionswerte

Dies ist zwar eher ein Neuwagenthema, doch insbesondere in jüngerer Vergangenheit (Stichwort: VW-Abgasskandal) mussten wir erfahren, dass auch Gebrauchtwagenkäufer nicht davor zurückscheuen, Ansprüche wegen erhöhter Emissionen oder eines etwaigen Mehrverbrauchs an den Verkäufer zu stellen. Die BVfK-Vertragsformulare hatten eine solche Konstellation durch Aufnahme dieses Passus‘ bereits berücksichtigt. Ob der Verkäufer sich in diesen Fällen unter Verweis auf diese Klausel erfolgreich verteidigen kann, ist freilich nicht sicher.   

Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in der Werbung und in Prospekten angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte unter Laborbedingungen gewonnen werden und im normalen Fahrbetrieb regelmäßig nicht erreicht werden können. Denn der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß hängt immer vom jeweiligen Fahrstil und den Fahrzeugeigenschaften ab.

Dadurch werden die Erwartungen des Käufers in diesem Zusammenhang auf ein realistisches Maß zurückgeführt. Zwar gehen die Gerichte davon aus, dass der Käufer wisse, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte  von zahlreichen Faktoren abhängig seien und nicht mit den Prospektangaben gleichzusetzen sind. Dennoch ist es wichtig, durch eine solche Klausel stets auf die Verbrauchererwartungen Einfluss zu nehmen, um die Gefahr einer Eigenschaftszusicherung auszuschließen.  Denn zu der üblichen Beschaffenheit, die der Käufer erwarten kann, zählen auch die Eigenschaften der Kaufsache, die der Verkäufer oder der Hersteller in öffentlichen Äußerungen sowie in der Werbung tätigt. Deswegen wird von vornherein vereinbart, dass lediglich die im standardisierenden Messverfahren ermittelten Laborwerte maßgeblich sein sollen und unter keinen Umständen die tatsächlichen Verbrauchswerte. Der Käufer kann also nur erwarten, dass die im Prospekt angegebenen Werte unter Testbedingungen reproduzierbar sind.

Tipp für den Gebrauchtwagenkauf:

Zu beachten ist hier, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens ohne ausdrückliche Vereinbarung einen bestimmten Kraftstoffverbrauch nicht als geschuldet ansehen kann. Denn nach Auffassung der Gerichte kann ein verständiger Käufer eines Gebrauchtfahrzeuges grundsätzlich nicht erwarten, dass der Wagen den vom Hersteller in der Werbung genannten Kraftstoffverbrauch aufweist, da sich diese Angaben stets auf ein Neufahrzeug beziehen und der tatsächliche Verbrauch nach Inbetriebnahme durch verschiedene Umstände wie z.B. die Pflege des Fahrzeugs, das Einfahrverhalten und die Ausrüstung mit gewichtserhöhenden Sonderausstattungen beeinflusst wird.

XI. Abnahmetermin

Hier geht es um den pauschalierten Schadensersatzanspruch des Verkäufers an den Käufer, wenn dieser das Fahrzeug nicht abnimmt. (Hinweis: Dem Anspruch auf Schadensersatz sollte eine wirksame Mitteilung über die Bereitstellung des Fahrzeuges vorausgehen.)

Weiterhin werden Sie feststellen, dass der pauschalierte Schadensersatz nicht mehr wie früher 15% vom Kaufpreis, sondern nur noch 10% beträgt. Auch hier folgen wir den Anregungen des ADAC, wie auch einigen Gerichtsentscheidungen, die 15% als Pauschale ohne Nachweis des Schadens verworfen haben. In diesen Fällen fallen dem Händler dann nicht automatisch z.B. 10% zu, sondern dann ist die pauschale Vereinbarung vollständig unwirksam und der Schaden muss vom Verkäufer exakt nachgewiesen werden. Natürlich besteht aber auch die Möglichkeit bei entsprechendem Nachweis einen höheren Nichtabnahmeschaden geltend zu machen. Die Pauschalierung entspricht aber den Bedürfnissen der Praxis an einer schnellen Abwicklung von Schadensersatzansprüchen und gewährleistet dessen schnelle Durchsetzung.

XII. Begutachtung des Fahrzeuges

An dieser Stelle findet sich der bereits erwähnte Hinweis auf das kaufbegleitende Gutachten und weiterhin das Angebot zum kostenlosen Rücktritt für den Kunden, für den Fall, dass beim Gutachten bisher nicht erkannte Defekte oder Unfallvorschäden festgestellt werden. Diese Verknüpfung von Gutachten und Rücktrittsangebot entspricht exakt dem, was im modernen Sprachgebrauch als „Win-Win-Situation“ bezeichnet wird. Der Verkäufer wünscht sich nichts mehr, als aus einem Vertrag herauszukommen, in dem er nicht das nachliefern kann, was er eigentlich schuldet – z.B. die Unfallfreiheit. Für den Käufer hat Angebot vertrauensbildende Wirkung: Er weiß, er ist nicht bedingungslos in den Fängen eines Autohändlers, sondern hat ggf. die Möglichkeit zum Rücktritt.

Die über den BVfK berichtenden Medien waren seinerzeit begeistert: Das hätten sie von einer so milieubehafteten und rufgeschädigten Branche nicht erwartet. Dieser Unterpunkt XII. verknüpft mit dem kostenlosen Angebot zur Schiedsstelle ist eines der wirksamen imagefördernden Instrumente des BVfK für seine Mitglieder und schadet bewiesenermaßen nicht den Erträgen. Es ist bisher kein Fall bekannt, wo sich aus dieser Art der Vertragsgestaltung eine Situation ergeben hat, mit der der  Händler anschließend nicht zufrieden war.

 

SO

Im nächsten Wochendticker: 

XIII. Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

 und

XIV. Schiedsstelle

 

Rückfragen immer gerne an:    rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Jetzt anmelden:

 

Zum 10. Deutschen Autorechtstag

vom 16. - 17. März 2017

 

>>> www.deutscher-autorechtstag.de <<<

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